OJR - Online Journal Recht
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Quellen: STERN Infomat Computer 12/97 und Broadcasting & Cable, 3. März 1997
Das amerikanische Web-Unternehmen "TotalNews" aus Phoenix wird in einem Verfahren vor einem New Yorker Gericht wegen "eklatanter Zweckentfremdung, Warenzeichenverletzung, bewußter Urheberrechtsverletzung und weiteren damit verbundenen Verstößen" angeklagt. Die Ankläger, u.a. CNN, die Washington Post Co., Dow Jones, Times Mirror und Reuters, beschweren sich darüber, daß die Links, die TotalNews zu ihren Web-Angeboten anbietet, nach Anwahl nur den jeweiligen Inhalt in einem Rahmen mit dem TotalNews-Logo sowie Anzeigenwerbung präsentieren. Bruce Keller, ein Anwalt der Ankläger, bezeichnet "totalnews.com" als einen "parasitären Web-Server ohne eigene Inhalte." Die Betreiber von TotalNews sind dagegen der Meinung, sie würden PC-Anwender lediglich mit Links zu ungefähr 1200 Nachrichtendiensten versorgen, damit diese die verschiedenen Informationen vergleichen können. Wenn das Verfahren gegen sie entschieden werde, würde damit ein Präzedenzfall geschaffen, der es Betreibern von Web-Servern nahezu unmöglich machen würde, Links zu anderen Web-Angeboten anzubieten. "Entweder verletzen Links Warenzeichen oder nicht. Das ist keine neue Frage. Die Verwendung von eigenen Rahmen um fremde Inhalte ist neu. Und ganz besonders neu ist die Verwendung von Rahmen für fremde Inhalte und das gleichzeitige Verkaufen von Werbefläche," sagte Keller.
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_JUNG_:
"[...] Nach meiner ersten Einschätzung sind normale "links", die den Betrachter nicht darüber täuschen, daß er auf die Seite eines anderen Anbieters gelenkt wird, und diesen Anbieter auch über seinen URL identifizieren, urheberrechtlich wie Zitate zu behandeln. Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz sind Zitate zulässig, soweit sie für den Zweck, der mit der Zitierung verfolgt wird, erforderlich sind. Im Großen und Ganzen kann man sagen, daß die Verwendung von Zitaten ohne Zustimmung des Urhebers unzulässig wird, wo das zugrundeliegende Werk für sich keinen eigenen Gehalt mehr hat und nur noch von Zitaten getragen wird. Es darf nicht so weit kommen, daß sich der Zitierende eigene Ausführungen erspart und durch Zitate ersetzt, denn wie der Bundesgerichtshof 1972 bereits ausgeführt hat: Das Zitierrecht ist kein Freibrief für die Ausbeutung fremder Werke. In dieselbe Richtung zielt auch der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet, daß Leistungen, die ein anderer mit Mühe und Kosten geschaffen hat, im geschäftlichen Verkehr durch Nachahmung ausgebeutet werden. Im Normalfall sehe ich aber nach dem derzeitigen Stand der Rechtsentwicklung keine grundsätzlichen juristischen Bedenken gegen "links"."
_TSP_:
"Daß ein Unternehmen seine Investitionen schützen will und somit nicht tatenlos zusieht, wenn sein Angebot plagiiert wird, ist verständlich. Doch in der Regel steckt hinter einem Link keine böse Absicht. Wie also kann man sich gegen Mißbrauchsvorwürfe schützen ?"
_JUNG_:
"Ihre Frage liefert bereits das Lösungswort. Plagiate sind unzulässig, Zitate in den vorhin aufgezeigten Grenzen schon. Wer sich also gegen Mißbrauchsvorwürfe schützen will, sollte zuerst folgende Regeln beachten: immer deutlich machen, daß es sich um eine Verweisung handelt, und durch Anzeige des URL, wohin sie führen und Urheberrechtsschutzvermerke nicht ausblenden; ebensowenig darf man "frames" so verwirrend einbauen, daß sie als originärer Teil der eigenen Internet-Präsentation erscheinen. Weiterhin sollte man Web-Seiten vermeiden, die ohne eigenständigen Gehalt nur noch aus "links" bestehen. Im geschäftlichen Verkehr ist die unmittelbare Übernahme und Ausbeutung einer fremden Leistung zu Zwecken des Wettbewerbs ohnehin verboten. Um ganz sicher zu gehen, sollte man in Zweifelsfällen stets die Einwilligung des Urhebers der Web-Seiten, auf die man sich beziehen will, einholen."
Erste Kurzbeurteilung nach deutschem Recht
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© Verlag f. e-Publikationen - ISSN 1865-4479