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Zitierung: Autor o. Gericht, OJR, Jahrgang, Dokumentnummer (u. ggf. Randnummer)

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Weinknecht

Rechtslage bei MP3-Daten

Einleitung

Hinsichtlich rechtmäßig erstellter MP3-Daten gibt es keine Besonderheiten gegenüber sonstigen Musikdatenträgern. Rechtmäßig erstellt sind MP3-Daten, wenn folgende "Personen" zugestimmt haben (Rechteinhaber):

  1. die Urheber des Musikstückes, also in der Regel der Komponist und der Textdichter (§§ 7, 15 UrhG)
  2. die ausübenden Künstler, also die, die die Musik spielen und/oder singen (§§ 73, 75 UrhG)
  3. der Hersteller des Tonträgers, von dem die MP3-Daten erstellt worden sind (§ 85 UrhG)

Sind die MP3-Daten z. B. aus dem (digitalen) Radio aufgezeichnet worden, so ist zusätzlich die Zustimmung des Sendeunternehmens einzuholen, denn auch die Festplatte auf dem Computer stellt einen Bild-/Tonträger dar (§ 87 UrhG).

Soweit obige Personen, also die Urheber und die ausübenden Künstler, ihre Rechte auf einen Musikverlag übertragen haben, muß dieser zugestimmt haben.

Fehlt es auch nur an einer einzigen erforderlichen Zustimmung, so ist jede Vervielfältigung und Verbreitung rechtswidrig. Nur diese Situation wird im folgenden erörtert.


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Einleitung
Angebot von MP3-Daten
Download von MP3-Daten
Links zu Angeboten von MP3-Daten
Weitergabe an Dritte
MP3-Daten als Hintergrundmusik der eigenen Web-Site
Erstellung von MP3-Daten aus eigenen CDs
Fragen und Antworten

 

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