OJR - Online Journal Recht
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Links sind die "Lebensquelle" und das Prinzip des World Wide Web (WWW). Das WWW basiert auf Links, weil ohne Links eine Bewegung des Surfers im WWW nicht möglich wäre. Links stellen daher auch den entscheidenden Fortschritt dar, den das WWW gegenüber den anderen, älteren Internetdiensten wie z. B. Gopher und FTP bietet.
Links werden im Quellcode einer HTML-Seite als Zeichenkette <a href="#Urteil">Das Urteil</a> (interner Link auf eine Stelle derselben Seite) oder <a href="http://www.netlaw.de/urteile/lghh_8.htm" >Landgericht Hamburg </a> (Link auf eine andere Seite unter einer anderen URL) dargestellt. Diese Zeichenkette enthält alle Informationen, die ein Browser benötigt, um die andere Web-Seite zu finden und sie auf dem Bildschirm darzustellen.
Links sind eigentlich unbegrenzt zulässig. Probleme kann es aber u. a. in folgenden Fallgruppen geben:
Alle diesen Fallgruppen werden im Folgenden anhand der bisherigen Rechtsprechung beleuchtet.
Es darf aber auch nicht vergessen werden, dass der Anlinkende nach der Netiquette verpflichtet ist, dem Angelinkten zumindest von dem Link Kenntnis zu geben, wenn er ihn nicht sogar zuvor um seine Zustimmung bittet. Leider sind dieser und viele andere Regeln der Netiquette angesichts der zunehmenden Kommerzialisierung des WWW und der häufig praxisfremden Rechtsprechung in Vergessenheit geraten. Schuld daran haben aber auch solche Web-Seitenbetreiber, die sich nicht einmal um die grundlegendsten Regeln des WWW-Anstandes kümmern.
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© Verlag f. e-Publikationen - ISSN 1865-4479