OJR - Online Journal Recht

Zitierung: Autor o. Gericht, OJR, Jahrgang,
Dokumentnummer (u. ggf. Randnummer)
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Kriterienkatalog für WISO-Test der führenden e-commerce Web-Seiten über die
Umsetzung des neuen Fernabsatzsgesetzes und der Datenschutzbestimmungen für Teledienste
(TDDSG)
Testfragen
Fernabsatzgesetz (FernAbsG)
Zielt die Web-Site auf die Anbahnung oder den Abschluss eines Geschäftes im Wege des
Fernabsatzes ?
Liegt ein Geschäftstyp vor, der von der Anwendbarkeit des FernAbsG ausdrücklich
ausgeschlossen ist ?
Bietet die Web-Site einen oder mehrere Geschäftstypen an ?
Macht die Web-Site den geschäftlichen Zweck und die Identität des Unternehmens
eindeutig für den Verbraucher erkennbar ?
Wird der Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Vertrages über folgende Punkte
belehrt, und zwar klar und verständlich und in einer Weise, die im World Wide Web üblich
ist:
- Identität und Anschrift des Unternehmens ?
- wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung ?
- wann der Vertrag zustande kommt ?
- die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig
wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat ?
- einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder
Dienstleistung) zu erbringen ?
- einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu
erbringen ?
- den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und sonstiger
Preisbestandteile ?
- gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten ?
- Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung ?
- das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts ?
- Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen,
sofern sie über die üblichen Grundtarife, mit denen der Verbraucher rechnen muss,
hinausgehen ?
- die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises ?
Wird dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung "auf einem dauerhaften Datenträger
zur Verfügung gestellt" ?
Sind in der Widerrufsbelehrung die folgenden Informationen "in einer
hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form" enthalten (§ 2 Abs. 3 FernAbsG) ?
- Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des
Widerrufs- oder Rückgaberechts nach den §§ 3 und 4 sowie über den Ausschluss des
Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe b,
- die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher Beanstandungen
vorbringen kann, sowie eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und bei juristischen
Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines
Vertretungsberechtigten,
- Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen,
- die Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und
für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen werden.
Wird in der Widerrufsbelehrung insbesondere in der vorgenannten Form auf den Ausschluss
des Widerrufsrechtes in folgenden Fällen hingewiesen ?
- bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger
und
- bei Dienstleistungen
- spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder
- wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des
Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst
veranlasst hat.
Wird versucht, die Regelungen des FernAbsG vertraglich auszuschließen oder faktisch zu
umgehen ?
Gibt es "künstliche" Preissenkungen unter 40 Euro / 80 DM, damit dem
Verbraucher die Kosten der Rücksendung entsprechend § 361a Abs. 2 Satz 2 BGB auferlegt
werden können?
Datenschutz
Werden Daten des Nutzers (Betroffener) erhoben und/oder verarbeitet ?
Geschieht dies offen (z. B. durch Eingabe des Betroffenen) oder versteckt (z. B. durch
Log-Files oder Cookies)
Handelt es sich um personenbezogene Daten ?
Liegt ein Fall gesetzlicher Erlaubnis vor ?
- Bestandsdaten nach § 3 TDDSG ?
- Nutzungsdaten nach § 6 TDDSG ?
- Abrechnungsdaten nach § 6 TDDSG ?
- Inhaltsdaten nach § 28 BDSG ?
Wird der Betroffene
- über Art, Umfang, Ort und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten unterrichtet ODER hat her ausdrücklich auf diese Belehrung
verzichtet ?
- über sein jederzeitiges Recht zum Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die
Zukunft unterrichtet ?
Kann die Einwilligung nur durch eine eindeutige und bewusste Handlung erfolgen ?
Ist beim Unternehmen sichergestellt, dass
- die Einwilligung nicht unerkennbar verändert werden kann ?
- ihr Urheber erkannt werden kann ?
- die Einwilligung protokolliert wird ?
Kann der Betroffene den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen ?
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© Verlag f. e-Publikationen - ISSN 1865-4479