OJR - Online Journal Recht
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FTD: Ist es eigentlich illegal, wenn ich zu Hause eine DVD kopiere?
Dr. Jürgen Weinknecht: Nein, im deutschen Urheberrecht ist sogar ausdrücklich festgeschrieben, dass man grundsätzlich zum privaten Gebrauch Kopien herstellen darf. Daraus folgt, dass ein Kopierschutz nach deutschem Recht eigentlich gar nicht zulässig ist, es sei denn, er wird ausdrücklich vereinbart.
FTD: Und wann mache ich mich dann strafbar?
Dr. Jürgen Weinknecht: In dem Moment, in dem Sie sich eine illegal erstellte Kopie des Films aus dem Internet ziehen - oder wenn sie eine Kopie herstellen und sie über das Internet verbreiten. Wenn eine von Ihnen aus dem Internet herunter geladene Kopie auf der Festplatte ihres Computers gespeichert ist und andere Nutzer des File-Sharing-Dienstes sie über das Netz von Ihrem PC herunterladen können, trifft dies ebenfalls zu.
FTD: Und wie würde eine Strafe aussehen?
Dr. Jürgen Weinknecht: Zum einen gibt es einen zivilrechtlichen Anspruch auf Löschung der Kopie, Unterlassung einer weiteren Verbreitung und Schadenersatz für entgangene Gewinne. Außerdem besteht sogar der Anspruch auf Überlassung der Vorrichtung, mit der nahezu ausschließlich solche Kopien hergestellt wurden - in diesem Fall also des Computers. Darüber hinaus gibt es auch einen strafrechtlichen Anspruch, der für das Vervielfältigen, Verbreiten oder das öffentliche Vorführen von unrechtmäßigen Kopien bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe liegt.
FTD: Kann der Inhaber der Urheberrechte meinen Provider zwingen, meine persönlichen Daten herauszugeben?
Dr. Jürgen Weinknecht: Nach dem neuen Teledienste-Gesetz vom 1. Januar diesen Jahres sind Dienste-Anbieter nicht verpflichtet, zu überwachen, ob ihre Kunden den Dienst zu rechtswidrigen Zwecken einsetzen. Sie können in den entsprechenden Nutzungsverträgen ihre Kunden aber darauf festlegen, ihren Dienst nicht zu rechtswidrigen Zwecken zu verwenden. Sie sind aber nicht von vorneherein verpflichtet, die Daten ihrer Nutzer herauszugeben. Dies tritt erst ein, wenn ein strafrechtliches Verfahren läuft und der Urheber einen Strafantrag bei Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft gestellt hat.
FTD: Kann mich ein US-Unternehmen denn einfach so verklagen?
Dr. Jürgen Weinknecht: Im Internet gilt gesamte Recht der Welt. Wenn Sie in Deutschland ein urheberrechtsgeschütztes Werk einer amerikanischen Firma herunterladen, wird diese Firma in Deutschland vor dem Gesetz so behandelt, als sei sie ein deutsche Unternehmen.
FTD: Ist denn damit zu rechnen, dass die Filmindustrie zunehmend zu rechtlichen Mitteln - auch gegen einzelne User - greifen wird?
Die Filmindustrie hat das Beispiel von Napster im Musikbereich vor Augen. Wenn immer mehr Filme über das Internet verbreitet werden und die vermuteten Einbußen größer werden, dann werden sie mit Sicherheit noch wesentlich aktiver gegen das Filesharing vorgehen.
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© Verlag f. e-Publikationen - ISSN 1865-4479